Die garantierten Leistungen werden bei Vertragsabschluss fest vereinbart. Sie sind damit garantiert. Dies kann zum Beispiel eine Altersrente, eine Versicherungssumme oder ein Todesfallkapital sein. Diese Leistungen sind unabhängig von Kapitalmarktschwankungen. Garantierte Leistungen heben wir in der Versicherungsurkunde durch Fettdruck hervor.
Zurück zur Übersicht