In den Regelungen zu Riester-Verträgen und teilweise auch bei der betrieblichen Altersversorgung spricht man vom gebildeten Kapital. Das gebildete Kapital ist das Guthaben, das aus Ihren Beiträgen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt angespart wurde. Dieses Guthaben steht für die Altersversorgung zur Verfügung. Aus dem Guthaben bilden wir die Rente.
Das gebildete Kapital setzt sich zusammen aus:
- dem Deckungskapital der Versicherung. Bei fondsgebundenen Riester-Verträgen aus dem Wert der Fondsanteile und der im sonstigen Vermögenangelegten verzinsten Beitrags- und Zulagenteile abzüglich der tariflichen Kosten.
- bereits zugeteilten Überschussanteilen
- dem Wert der Schlussüberschussanteile, der bei einem Anbieterwechsel übertragen werden würde und
- den zugeteilten Bewertungsreserven
Wenn bei einem Wechsel des Arbeitgebers ein anderer Versicherer die betriebliche Altersversorgung fortführen soll, gilt: Wir zahlen das gebildete Kapital an den Versicherer aus. Vorher ziehen wir eine Bearbeitungsgebühr ab.
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