Das Versicherungsaufsichtsgesetz regelt: Lebensversicherer müssen einen verantwortlichen Aktuar benennen. Ein Aktuar kennt sich bestens mit Versicherungsmathematik aus. Der verantwortliche Aktuar stellt sicher: Der Lebensversicherer kann mit den eingenommenen Beiträgen alle von ihm eingegangenen Verpflichtungen erfüllen.
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