Besteht ein Versicherungsvertrag über die Direktversicherung oder Pensionskasse, kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter den Vertrag mitgeben, wenn der Mitarbeiter den Betrieb des Versicherungsnehmers vor Eintritt des Versorgungsfalls verlässt. Diese Vorgehensweise wird als "versicherungsvertragliche Lösung" bezeichnet. Der Anspruch ist dadurch auf den aktuellen Wert der Versicherung begrenzt. Wird diese Lösung gewählt, muss Folgendes erfüllt sein:
- Der Arbeitgeber muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters diesem und dem Versicherer mitteilen, dass er die Versicherung übertragen möchte.
- Spätestens drei Monate nach dem Ausscheiden muss das Bezugsrecht unwiderruflich sein.
- Falls der Vertrag abgetreten oder beliehen ist, muss der Arbeitgeber dies rückgängig machen.
- Die Überschüsse aus dem Vertrag dürfen nur zur Verbesserung der Leistung verwendet werden. Dies gilt ab Beginn der Versicherung, frühestens jedoch ab dem Eintritt in den Betrieb.
- Der ausgeschiedene Mitarbeiter hat das Recht, die Versicherung mit eigenen Beiträgen fortzuführen.
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