Kapitallebensversicherung – Hinterbliebenenabsicherung plus Altersvorsorge
- Zielgerichteter Aufbau der privaten Altersvorsorge
- Finanzieller Schutz für Ihre Angehörigen im Todesfall
- Flexible Gestaltung des Auszahlungstermins durch Abrufoption
- Steuerliche Vorteile – bei entsprechender Vertragsgestaltung
- Garantierte Verzinsung plus Überschussbeteiligung
- Erweiterter Schutz durch Zusatzversicherungen zur Absicherung von zum Beispiel Berufsunfähigkeit oder Unfalltod möglich
Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie sprechen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
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ERGO Lebensversicherung AG
Eine vielseitige Vorsorgemaßnahme
Mit der ERGO Kapitallebensversicherung können Sie Ihre Zukunft von Anfang an sicher und flexibel gestalten, damit Sie im Alter Ihren Lebensstandard halten können. Gleichzeitig schützen Sie Ihre Familie oder Ihren Partner finanziell, falls Ihnen etwas passiert.
In Form der Sterbegeldversicherung schützen Sie Ihre Familie im Todesfall vor den finanziellen Belastungen einer Beerdigung.
In der so genannten Termfix-Variante sichern Sie das Ausbildungskapital für Ihre Kinder.
Mit Überschüssen gewinnen
ERGO legt die Sparbeiträge der Kapitallebensversicherung Gewinn bringend an. Dabei lautet das Anlageprinzip: garantierte Rendite bei hoher Sicherheit. Zusätzlich werden Sie an Überschüssen beteiligt.
Das Wichtigste im Überblick
- Steuer: Der Ertrag der Kapitallebensversicherung ist steuerpflichtig.*
- Steuervorteile: Die erwirtschafteten Erträge sind zur Hälfte steuerfrei, wenn die Laufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt und der Versicherungsnehmer über 60 Jahre alt ist.
- Verzinsung: Garantiert plus Überschussbeteiligung
- Überschussbeteiligung: Die Sparbeiträge werden rentabel angelegt. Die Leistungen können sich dadurch erhöhen.
- Auszahlungstermin: flexible Auszahlung in den letzten fünf Jahren (Abrufoption)
- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: möglich
- Unfalltod-Zusatzversicherung: möglich
*Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung ist die Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und der Summe der eingezahlten Beiträge (ohne Zusatzversicherung) einkommensteuerpflichtig. Zum Auszahlungszeitpunkt wird auf den einkommensteuerpflichtigen Ertrag die Abgeltungssteuer (zurzeit 25 %) plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten, sofern Freigrenzen (Sparerpauschbetrag) bereits ausgeschöpft wurden.
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