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  • Die eigenen 4 Wände
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ERGO-Unfallschutz

Unfallversicherung

Sie haben nach einem Unfall ganz individuelle Ansprüche. Deshalb begleiten wir Sie nach einem folgenreichen Unfall von Anfang  an mit Rat und Tat. Zum Beispiel mit intelligenten Leistungen für ganz praktische Hilfe.

Unfall Assistenzleistung AktivHilfe

Zwingt ein Unfall Sie dazu, vorübergehend zu pausieren, wer kümmert sich dann um Sie? Wir sorgen mit unserer Unfallschutzversicherung dafür, dass es Ihnen möglichst an nichts fehlt.

Wir bieten Ihnen bei Hilfebedürftigkeit im vereinbarten Umfang zum Beispiel:

  • Beratungsservice
    Beratung rund um den Unfall, zum Beispiel zu Diagnose- und Behandlungsmethoden, ärztlicher Zweitmeinung
  • Fahrdienste
    - nach einer stationären bzw. ambulanten Erstbehandlung
    - zum Arzt oder zur Krankengymnastik
    - zur Arbeit
    - als Zubringer zur vorab gebuchten Urlaubsfahrt
    - zu bereits geplanten Veranstaltungen, zum Beispiel Konzerten
  • Hilfeleistungen
    - Wohnungsreinigung
    - Wäscheservice
    - Einkäufe und Besorgungen
    - Menüservice
    - Vermittlung einer Haustierbetreuung

Unfall-Assistenzleistung RehaHilfe

Damit Sie wieder auf die Beine und auch zurück in Beruf und Alltag kommen, bieten wir Ihnen je nach Grad der Verletzung im vereinbarten Umfang zum Beispiel:

  • Beratungsservice
    Beratung rund um den Unfall, zum Beispiel zu Diagnose- und Behandlungsmethoden, ärztlicher Zweitmeinung
  • Fitness und Physiotherapie
    Ergo- oder Physiotherapie oder Jahresmitgliedschaft in einem Fitnessclub
  • Rehabilitation
    Ein persönlicher Reha-Manager sowie Spezialisten für ambulante und stationäre Rehabilitation stehen Ihnen zur Seite - zum Beispiel die berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken im Klinikverbund KUV
  • Nachsorge
    Von Hilfsmitteln wie Sport-Rollstühlen oder -Prothesen bis hin zu Alternativtherapien, zum Beispiel Schmerztherapien

Hohe Fachkompetenz

Unsere Unfall-Assistenzleistungen, die Sie zusammen mit unserem Grundschutz vereinbaren können, werden deutschlandweit von qualifizierten Dienstleistern erbracht. Unsere Kooperationspartner sind Spezialisten auf ihrem Gebiet.

 

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ERGO Versicherung AG

Einkommensverluste sollten Ihnen nach einem Unfall keine unnötigen Sorgen bereiten. Und natürlich auch nicht einen zusätzlichen Kapitalbedarf, der beispielsweise für unfallbedingte Anschaffungen und ein barrierefreies Leben notwendig ist. Doch woher das Geld nehmen, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern? Von staatlicher Seite ist schließlich kaum Hilfe zu erwarten. Unser Grundschutz ist Ihr finanzieller Rückhalt, wenn nach einem Unfall doch körperliche Beeinträchtigungen zurückbleiben.

Kapitalleistung bei Invalidität

Mit dieser einmaligen Kapitalleistung können Sie unfallbedingte Folgekosten auffangen. So können Sie zum Beispiel eine barrierefreie Wohnung finanzieren.

Kapitalleistung bei Invalidität jetzt berechnen

Hohe Invaliditätsgrade erfordern meist einen höheren finanziellen Bedarf. Den können Sie auf Wunsch durch eine Vervielfachung der Versicherungssumme aus unseren Mehrleistungs- und Progressionsmodellen decken.

Rentenleistung bei Invalidität

Unsere Rente hilft dabei, unfallbedingte Einkommensverluste aufzufangen. Sie wird ein Leben lang monatlich gezahlt. Damit Sie zum Beispiel Ihre Miete oder andere laufende Verpflichtungen zahlen können. Die vereinbarte Rentenleistung erhalten Sie ab 50 Prozent Invalidität. Zusätzlich können Sie die halbe Leistung bereits ab 35 Prozent Invalidität vereinbaren. Eine Verdoppelung der Leistung ist ab 90 Prozent Invalidität möglich.

Individuell versicherbare Leistungen

Sie können den Grundschutz des ERGO Unfallschutzes Aktiv nicht nur um die Assistenzleistungen erweitern, sondern auch um folgende Leistungsarten:

  • Verletzungsgeld: Bei bestimmten Verletzungen zahlen wir ein Verletzungsgeld. Zum Beispiel bei einem Armbruch 50 Prozent der hierfür vereinbarten Versicherungssumme. Bis zu 2.500 Euro als zusätzliche finanzielle Unterstützung sind möglich.
  • Todesfallleistung: Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, wird die vereinbarte Todesfallsumme fällig und an Ihre Erben bzw. den Bezugsberechtigten ausgezahlt.
  • Krankenhaus-Tagegeld: Bei stationärem, unfallbedingten Krankenhausaufenthalt zahlen wir Ihnen ein Krankenhaus-Tagegeld. Es verdoppelt sich ab dem vierten Tag; bei Unfällen im Ausland erhalten Sie bereits ab dem ersten Tag die doppelte Leistung. Bei ambulanten chirurgischen Operationen zahlen wir fünf Tagessätze des vereinbarten Krankenhaus-Tagegeldes.
  • Tagegeld: Führt ein Unfall zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit, kann das zum Beispiel einen Verdienstausfall zur Folge haben. Dafür können Sie ein Tagegeld vereinbaren, das abgestuft nach dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, für maximal ein Jahr gezahlt wird.

Immer im vereinbarten Umfang mitversichert sind:

  • Kosten für kosmetische Operationen
  • Rettungs- und Bergungskosten
  • Unfälle durch Herzinfarkt, Schlaganfall, Medikamenteneinnahme
  • Infektionen durch Zeckenstich (FSME, Borreliose)
  • Tollwut, Wundstarrkrampf

Vorteile, die überzeugen

  • Treue-Plus
    Kundentreue belohnen wir: Sind Sie bereits zwei Jahre bei uns unfallversichert, dann erhalten Sie durch das Treue-Plus höhere Leistungen im Schadenfall ohne Mehrbeitrag. Erhöht wird die Kapital-/Rentenleistung bei Invalidität oder die Todesfallleistung um erzielte Gewinnanteile. Die Höhe wird durch die Anzahl der Versicherungsjahre bestimmt und ist keine Garantie-Leistung.
  • Familien-Plus
    Bei Heirat ist der hinzu kommende Ehepartner ab diesem Tag sechs Monate lang mit bestimmten Versicherungssummen mitversichert. Das gilt auch für durch Geburt oder Heirat hinzu kommende minderjährige Kinder. Wenn wir innerhalb von sechs Monaten informiert werden, verlängert sich der Versicherungsschutz auf zwölf Monate.

 

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ERGO Versicherung AG

Weltweiter Versicherungsschutz

Der ERGO Unfallschutz gilt weltweit, rund um die Uhr im beruflichen und außerberuflichen Bereich.

Was gilt als Unfall?

Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.

Auch das zählt bei uns als Unfall:

  • durch Zeckenstich übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) oder Borreliose
  • Unfälle durch Bewusstseinsstörungen zum Beispiel infolge von Herzinfarkt oder Schlaganfall oder infolge der Einnahme ärztlich verordneter Medikamente
  • tauchtypische Gesundheitsschädigungen, zum Beispiel Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen
  • Unfälle bei der Bemühung zur Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen
  • Unfälle bei der rechtmäßigen Verteidigung gegen Angriffe Dritter
  • unfreiwilliges Erfrieren, Ersticken, Ertrinken
  • Gesundheitsschäden durch plötzlich einwirkende Gase, Dämpfe oder andere flüchtige Stoffe
  • Bauch- und Unterleibsbrüche durch ein Unfallereignis
  • Impfschäden
  • Vergiftungen (ausgenommen Nahrungs- und Genussmittelvergiftungen)

Versichert sind zum Beispiel nicht:

  • Kosten für Krankheitsfolgen. Akutbehandlungskosten übernimmt grundsätzlich Ihre Krankenversicherung. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Ärzte, Krankenhäuser und Arzneimittel
  • Unfälle infolge Drogenkonsums
  • Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs

Wichtig zu wissen

Wir leisten für Beeinträchtigungen, die auf einen Unfall zurückzuführen sind. Wirken Krankheiten oder Gebrechen bei der durch einen Unfall verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mit, kürzen wir die Leistung. Aber nur, wenn die Mitwirkung dieser Krankheiten oder Gebrechen mindestens 50 Prozent beträgt.

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ERGO Versicherung AG

Der ERGO Unfallschutz kann Versorgungslücken schließen, die durch die Träger der Sozialversicherung gar nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sind.

Gesetzliche Unfallversicherung

  • Rund 70 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit, zum Beispiel im Straßenverkehr, zu Hause, beim Sport oder im Urlaub. Aber genau dann haben Sie keinen gesetzlichen Unfallschutz. Denn dieser leistet nur bei Arbeits- und Wegeunfällen.
  • Bei Berufsunfällen leistet die gesetzliche Unfallversicherung erst ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit.
  • Hausfrauen und die meisten Selbstständigen sind nicht gesetzlich versichert.
  • Viele Folgekosten werden nicht getragen. Zum Beispiel die, die für die Hilfe bei der Bewältigung des Alltags anfallen. Oder für die Wiederherstellung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit.

Krankenkasse

Die Krankenkasse erbringt die medizinische Erst- und Grundversorgung und trägt die Kosten der Heilbehandlung.

Privater Unfallschutz ist wichtig

Der Gesetzgeber kann nicht für alles sorgen. Folgekosten, die durch einen Unfall entstehen, werden von staatlicher Seite in der Regel nicht übernommen. Beispielsweise die Kosten für die Hilfe im Alltag, Fahrdienste oder einen persönlichen Reha-Trainer müssten Sie aus eigener Tasche bezahlen.

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ERGO Versicherung AG

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Kontakt

ERGO Versicherungsgruppe AG
ERGO-Platz 1
40198 Düsseldorf
Telefon 01803 / 358100

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