Leistungen der Bauherren-Haftpflicht
Wir schützen Sie bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. Dafür
- sichern wir Personen- und Sachschäden ab
- prüfen wir, in welchem Umfang Ihre Schadenersatzpflicht besteht
- zahlen wir den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- wehren wir unberechtigte Schadenersatzansprüche ab
- übernehmen wir alle Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr und Grundstücksbesitzer, zum Beispiel aus:
- Schäden aus dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als sechs Stundenkilometer (beispielsweise Bagger)
- Schäden durch selbst fahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 Stundenkilometer
- Gewässerschäden; mitversichert sind so genannte Kleingebinde beispielsweise für Farben, Reinigungsmittelin Dosen oder Flaschen bis zu 240 Liter/Kilogramm beziehungsweise insgesamt 3.000 Liter/Kilogramm. Das gilt allerdings nicht für Anlagen wie zum Beispiel Heizöltanks
- von Ihnen am Bau selbst ausgeführte Arbeiten (Eigenleistung)
- Schäden, die Ihre Mithelfer verursachen
- Umweltschäden
Die Deckungssummen betragen bis zu
- zehn Millionen Euro für Personenschäden.
- zehn Millionen Euro für Sachschäden.
Versichert sind zum Beispiel nicht:
- Schäden, die Sie vorsätzlich verursachen
- Schäden, die sich Mitversicherte gegenseitig zufügen
- Schäden, die Sie selbst erleiden
- Schäden, die durch Senkung von Grundstücken entstehen
Eine vollständige Aufzählung der Ausschlüsse finden Sie unter Ziffer 4 Ihrer ERGO Bauherren-Haftpflichtversicherungsbedingungen.
Sachen kommen in die Jahre und verlieren an Wert
Häufig wird erwartet, dass die beschädigte Sache zum ursprünglichen Kaufpreis erstattet wird. Dies ist nicht der Fall. Denn nach dem Gesetz kann der Geschädigte nur den so genannten Zeitwert verlangen. Dabei wird ein Abzug für Alter und auch Nutzung des Gegenstandes vorgenommen. Der Zeitwert ist der übliche Marktpreis für gebrauchte Sachen.
Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie als Bauherr sprechen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
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ERGO Versicherung AG
- Für die Sicherheit beim Bauen reichen Helm und Handschuhe nicht aus. Selbst wenn man als Bauherr sachverständige Personen – wie Architekten oder Bauhandwerker – beauftragt hat, ist man von Haftpflichtansprüchen nicht befreit.
Auch die vorgeschriebenen Warnschilder „Betreten auf eigene Gefahr“ schützen den Bauherrn im Zweifelsfall nicht vor Forderungen, wenn es auf seiner Baustelle zu einem Unfall kommt.
- Der Vertrag gilt während der Bauzeit - längstens für die Dauer von fünf Jahren ab Vertragsbeginn.
- Unser Versicherungsschutz besteht nur, wenn Sie die Planung, Bauleitung und Bauausführung an Dritte (zum Beispiel Architekten, Bauträger und Bauunternehmer) vergeben. Ausnahme: Übernahme von Eigenleistungen (Bauen in eigener Regie), wenn darüber eine Vereinbarung getroffen ist.
- ERGO bietet einen günstiger Spezial-Tarif für Ein- und Zweifamilienhäuser* mit besonders günstigen Konditionen für Fertighäuser und beitragsfreier Mitversicherung Ihrer Eigenleistungen
*bis zu einer Bausumme von 500.000 Euro
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Folgende Versicherungen empfehlen wir als Ergänzung zu Ihrer Bauherren-Haftpflicht:
Feuerrohbauversicherung mit NeubauPlus
Sie schützt Sie während der gesamten Bauzeit vor den finanziellen Risiken durch Feuerschäden sowie zum Beispiel außergewöhnlichen Witterungseinflüssen, Vandalismus oder Diebstahl bereits installierter Gegenstände.
Private Unfallversicherung
Sie bietet Ihnen finanziellen Rückhalt - besonders wenn Sie sich in der Freizeit verletzen.
Ich möchte mehr über die private Unfallversicherung erfahren.
Risiko-Lebensversicherung
Sie sichert die Finanzierung Ihres Bauvorhabens sowie den Unterhalt der Familie im Falle Ihres Todes ab.
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Privat-Haftpflichtversicherung
Sie hilft finanziell, wenn Forderungen auf Sie zukommen, weil Sie anderen unabsichtlich einen Personen- oder Sachschaden zugefügt haben.
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