Leistungen
- Garantierte Altersrente mit Überschussbeteiligung.
- Die Beiträge werden nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz gefördert. Bis zu den dort geregelten Höchstbeträgen sind sie steuer- und ggf. sozialversicherungsfrei.
- Die Beiträge können Arbeitgeber oder Arbeitnehmer (Gehaltsumwandlung) finanzieren. Auch eine Mischfinanzierung ist möglich.
Zusätzlich zur Altersversorgung können Sie folgende Leistungen vereinbaren:
- Beitragsbefreiung bei Eintritt der Invalidität, so dass die volle Altersrente erhalten bleibt
- Invaliditätsrente, um den Verlust des Erwerbseinkommens auszugleichen
- Witwer-/Witwenrente
Es besteht die Möglichkeit, Leistungen vorzeitig in Anspruch zu nehmen, vorausgesetzt:
- Sie sind zu diesem Zeitpunkt mindestens 62 Jahre alt
- Sie erhalten eine Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Die vorgezogene Versorgung fällt naturgemäß geringer aus als die ursprünglich in Aussicht gestellte Altersversorgung.
Ihre Vorteile
- Sichere Ergänzung zur privaten Altersvorsorge und staatlichen Rente. Die Versorgungslücke wird im Idealfall geschlossen, zumindest aber reduziert.
- Bei vorzeitigem Ausscheiden kann der Vertrag entweder mit eigenen Beiträgen oder von einem neuen Arbeitgeber weiter geführt werden. Er kann auch beitragsfrei gestellt werden.
- Mit der Pensionskasse können Sie zum Beispiel Ihre vermögenswirksamen Leistungen in betriebliche Altersversorgung umwandeln. Allerdings entfällt dann bei den vermögenswirksamen Leistungen die staatliche Förderung im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes. Die Beiträge werden nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz gefördert.
- Ihre Beiträge fließen "brutto für netto", also ohne Abzüge, in Ihre persönliche Altersversorgung.
- Im Falle einer Arbeitslosigkeit: Ihre durch Gehaltsumwandlung finanzierten Anwartschaften sind "Hartz-IV-sicher".
Wichtig zu wissen
- Beiträge zu einer Pensionskasse können die Sozialversicherungsabgaben reduzieren. Entsprechend mindern sich Leistungsansprüche aus der Sozialversicherung geringfügig. Folglich können Kranken- und Arbeitslosengeld tendenziell niedriger ausfallen.
- Auch der Anspruch auf gesetzliche Altersrente mindert sich geringfügig. Die zusätzliche Leistung aus der Direktversicherung gleicht diesen Effekt aber nicht nur aus, sie kann darüber hinaus bestehende Versorgungslücken schließen oder mindern.
ERGO Pensionskasse AG
Bei einer Gehaltsumwandlung mindert der Beitrag das steuer- und ggf. das sozialversicherungspflichtige Gehalt. Sie müssen also anteilig weniger Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge
- Die Beiträge sind bis zu einer Höhe von vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei. 2014 sind dies 2.856 Euro.
- Bis zu diesem Betrag sind sie außerdem sozialversicherungsfrei. Sofern Ihr Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sparen Sie für diesen Teil Ihres Gehalts Beiträge für die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.
- Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Betrag von jährlich maximal 1.800 Euro begünstigt aufgewendet werden. Der zusätzliche Beitrag ist nur steuerfrei, nicht aber sozialversicherungsfrei.
Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Leistungen
- Leistungen aus der Pensionskasse sind erst ab Rentenbeginn zu versteuern. Wegen der dann geänderten Einkommenssituation ergibt sich für Sie in der Regel eine geringere Steuerbelastung.
- Auf die Leistungen zahlen Sie außerdem den vollen Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
ERGO Pensionskasse AG