Die betriebliche Altersversorgung ist eine zusätzliche Sozialleistung des Arbeitgebers. Die bAV erhält der Mitarbeiter aufgrund seines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber erteilt hierzu eine Versorgungszusage. Sie kann sowohl eine
- Altersrente
- Invaliditätsrente oder
- Hinterbliebenenversorgung
vorsehen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die bAV zu finanzieren:
- Der Arbeitgeber finanziert die bAV.
- Der Mitarbeiter finanziert die bAV. In diesem Fall wandelt der Mitarbeiter Teile seines Gehalts in Ansprüche auf eine Leistung der bAV um. Dies wird auch Gehaltsumwandlung bzw. Entgeltumwandlung genannt. Die Mitarbeiter haben einen Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung.
Das Betriebsrentengesetz regelt die Rahmenbedingungen der bAV.
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