Anhand der Bescheinigung nach § 92 Einkommensteuergesetz können Sie innerhalb eines Jahres die bescheinigten Zulagen überprüfen lassen. Das Recht auf eine solche Überprüfung heißt Festsetzung. Diese Festsetzung müssen Sie schriftlich an uns richten. Dies bedarf keiner fest vorgegebenen Form. Wir leiten die Anfrage an die ZfA weiter. Die ZfA nimmt die gewünschte Prüfung vor. Anschließend wird die Zulage ggf. neu festgesetzt.
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