Ein Großteil der Versicherungen erhält bei Vertragsbeendigung einen Schlussüberschussanteil. Mit diesem beteiligen wir die Kunden an Überschüssen, die wir nicht schon durch die laufenden Überschussanteile zuteilen. Die Schlussüberschussanteilsätze werden jährlich durch den Vorstand festgelegt. Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung vor Ablauf oder Rentenübergang erhält der Kunde keinen oder einen gegebenenfalls reduzierten Schlussüberschussanteil.
Verwandte Begriffe:
Überschussbeteiligung der ERGO Lebensversicherung
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