Unfall Assistenzleistung AktivHilfe
In einer Familie ist jeder Tag ausgefüllt. Ausfallen? Geht nicht. Zwingt ein Unfall Sie dazu, vorübergehend zu pausieren, wer soll dann einspringen? Wir sorgen dafür, dass es Ihnen und Ihrer Familie möglichst an nichts fehlt.
Wir bieten bei Hilfebedürftigkeit im vereinbarten Umfang zum Beispiel:
- Beratungsservice
Beratung rund um den Unfall, zum Beispiel zu Diagnose- und Behandlungsmethoden, ärztlicher Zweitmeinung
- Fahrdienste
- nach einer stationären bzw. ambulanten Erstbehandlung
- zum Arzt oder zur Krankengymnastik
- zu vorab geplanten Veranstaltungen, Familienfeiern
- zur Arbeit, für minderjährige Kinder zum Kindergarten, zur Schule oder zum Sport
- Hilfeleistungen
- Betreuung minderjähriger Kinder
- Menüservice für Sie und Ihre Familie
- Einkäufe und Besorgungen
- Wohnungsreinigung, Wäscheservice
- Gartenpflege, Vermittlung einer Haustierbetreuung
Unfall-Assistenzleistung RehaHilfe
Damit Sie wieder auf die Beine und auch zurück in Beruf und Alltag kommen, bieten wir Ihnen je nach Grad der Verletzung im vereinbarten Umfang zum Beispiel:
- Beratungsservice
Beratung rund um den Unfall, zum Beispiel zu Diagnose- und Behandlungsmethoden, ärztlicher Zweitmeinung
- Fitness und Physiotherapie
Ergo- oder Physiotherapie oder Jahresmitgliedschaft in einem Fitnessclub
- Rehabilitation
Ein persönlicher Reha-Manager sowie Spezialisten für ambulante und stationäre Rehabilitation stehen Ihnen zur Seite - zum Beispiel die berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken im Klinikverbund KUV
- Nachsorge
Von Hilfsmitteln wie Sport-Rollstühlen oder -Prothesen bis hin zu Alternativtherapien, zum Beispiel Schmerztherapien
Hohe Fachkompetenz
Unsere Unfall-Assistenzleistungen, die Sie zusammen mit unserem Grundschutz vereinbaren können, werden deutschlandweit von qualifizierten Dienstleistern erbracht. Unsere Kooperationspartner sind Spezialisten auf ihrem Gebiet.
Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie sprechen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
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ERGO Versicherung AG
Unser Grundschutz kann Sie und Ihre Familie gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern. Und er gibt Ihnen mehr finanziellen Spielraum, um bestimmte gewünschte Leistungen bzw. Versorgungen nach einem Unfall in Anspruch nehmen zu können.
Kapitalleistung bei Invalidität
Mit dieser einmaligen Kapitalleistung können Sie unfallbedingte Folgekosten auffangen. So können Sie zum Beispiel eine barrierefreie Wohnung finanzieren.
Kapitalleistung bei Invalidität jetzt berechnen
Hohe Invaliditätsgrade erfordern meist einen höheren finanziellen Bedarf. Den können Sie auf Wunsch durch eine Vervielfachung der Versicherungssumme aus unseren Mehrleistungs- und Progressionsmodellen decken.
Rentenleistung bei Invalidität
Unsere Rente hilft dabei, unfallbedingte Einkommensverluste aufzufangen. Sie wird ein Leben lang monatlich gezahlt. Damit Sie zum Beispiel Ihre Miete oder andere laufende Verpflichtungen zahlen können. Die vereinbarte Rentenleistung erhalten Sie ab 50 Prozent Invalidität. Zusätzlich können Sie die halbe Leistung bereits ab 35 Prozent Invalidität vereinbaren. Eine Verdoppelung der Leistung ist ab 90 Prozent Invalidität möglich.
Individuell versicherbare Leistungen
Sie können den Grundschutz des ERGO Unfallschutzes Familie nicht nur um die Assistenzleistungen erweitern, sondern auch um folgende Leistungsarten:
- Verletzungsgeld: Bei bestimmten Verletzungen zahlen wir ein Verletzungsgeld. Zum Beispiel bei einem Armbruch 50 Prozent der hierfür vereinbarten Versicherungssumme. Bis zu 2.500 Euro als zusätzliche finanzielle Unterstützung sind möglich.
- Todesfallleistung: Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, wird die vereinbarte Todesfallsumme fällig und an Ihre Erben bzw. den Bezugsberechtigten ausgezahlt.
- Krankenhaus-Tagegeld: Bei stationärem, unfallbedingten Krankenhausaufenthalt zahlen wir Ihnen ein Krankenhaus-Tagegeld. Es verdoppelt sich ab dem vierten Tag; bei Unfällen im Ausland erhalten Sie bereits ab dem ersten Tag die doppelte Leistung. Bei ambulanten chirurgischen Operationen zahlen wir fünf Tagessätze des vereinbarten Krankenhaus-Tagegeldes.
- Tagegeld: Führt ein Unfall zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit, kann das zum Beispiel einen Verdienstausfall zur Folge haben. Dafür können Sie ein Tagegeld vereinbaren, das abgestuft nach dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit für maximal ein Jahr gezahlt wird.
Immer im vereinbarten Umfang mitversichert sind:
- Kosten für kosmetische Operationen
- Rettungs- und Bergungskosten
- Unfälle durch Herzinfarkt, Schlaganfall, Medikamenteneinnahme
- Infektionen durch Zeckenstich (FSME, Borreliose)
- Tollwut, Wundstarrkrampf
Mitversichert und für Familien mit Kindern besonders wichtig sind:
- Rooming-in-Leistung für minderjährige Kinder. Dies ermöglicht es einem Elternteil, mit dem versicherten Kind im Krankenhaus zu übernachten. Die Rooming-in-Leistung beträgt 25 Euro am Tag und wird bis zu 100 Tage erbracht. Sie gilt für Kinder, die das 18. Lebensjahr am Unfalltag noch nicht vollendet haben
- Vergiftungen bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr
Vorteile, die überzeugen
- Treue-Plus
Kundentreue belohnen wir: Sind Sie bereits zwei Jahre bei uns unfallversichert, dann erhalten Sie durch das Treue-Plus höhere Leistungen im Schadenfall ohne Mehrbeitrag. Erhöht wird die Kapital-/Rentenleistung bei Invalidität oder die Todesfallleistung um erzielte Gewinnanteile. Die Höhe wird durch die Anzahl der Versicherungsjahre bestimmt und ist keine Garantie-Leistung.
- Familien-Plus
Bei Heirat ist der hinzu kommende Ehepartner ab diesem Tag sechs Monate lang mit bestimmten Versicherungssummen mitversichert. Das gilt auch für durch Geburt oder Heirat hinzu kommende minderjährige Kinder. Wenn wir innerhalb von sechs Monaten informiert werden, verlängert sich der Versicherungsschutz auf zwölf Monate.
Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie sprechen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
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ERGO Versicherung AG
Weltweiter Versicherungsschutz
Der ERGO Unfallschutz gilt weltweit, rund um die Uhr im beruflichen und außerberuflichen Bereich.
Was gilt als Unfall?
Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.
Auch das zählt bei uns als Unfall:
- durch Zeckenstich übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) oder Borreliose
- Unfälle durch Bewusstseinsstörungen zum Beispiel infolge von Herzinfarkt oder Schlaganfall oder infolge der Einnahme ärztlich verordneter Medikamente
- tauchtypische Gesundheitsschädigungen, zum Beispiel Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen
- Unfälle bei der Bemühung zur Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen
- Unfälle bei der rechtmäßigen Verteidigung gegen Angriffe Dritter
- unfreiwilliges Erfrieren, Ersticken, Ertrinken
- Gesundheitsschäden durch plötzlich einwirkende Gase, Dämpfe oder andere flüchtige Stoffe
- Bauch- und Unterleibsbrüche durch ein Unfallereignis
- Impfschäden
- Vergiftungen (ausgenommen Nahrungs- und Genussmittelvergiftungen)
Versichert sind zum Beispiel nicht:
- Kosten für Krankheitsfolgen. Akutbehandlungskosten übernimmt grundsätzlich Ihre Krankenversicherung. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Ärzte, Krankenhäuser und Arzneimittel
- Unfälle infolge Drogenkonsums
- Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs
Wichtig zu wissen
Wir leisten für Beeinträchtigungen, die auf einen Unfall zurückzuführen sind. Wirken Krankheiten oder Gebrechen bei der durch einen Unfall verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mit, kürzen wir die Leistung. Aber nur, wenn die Mitwirkung dieser Krankheiten oder Gebrechen mindestens 50 Prozent beträgt.
Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie sprechen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
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ERGO Versicherung AG
Der ERGO Unfallschutz kann Versorgungslücken schließen, die durch die Träger der Sozialversicherung gar nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sind.
Gesetzliche Unfallversicherung
- Rund 70 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit, zum Beispiel im Straßenverkehr, zu Hause, beim Sport oder im Urlaub. Aber genau dann haben Sie keinen gesetzlichen Unfallschutz. Denn dieser leistet nur bei Arbeits- und Wegeunfällen.
- Bei Berufsunfällen leistet die gesetzliche Unfallversicherung erst ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit.
- Hausfrauen und die meisten Selbstständigen sind nicht gesetzlich versichert.
- Viele Folgekosten werden nicht getragen. Zum Beispiel die, die für die Hilfe bei der Bewältigung des Alltags anfallen. Oder für die Wiederherstellung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit.
Krankenkasse
Die Krankenkasse erbringt die medizinische Erst- und Grundversorgung und trägt die Kosten der Heilbehandlung.
Privater Unfallschutz ist wichtig
Der Gesetzgeber kann nicht für alles sorgen. Folgekosten, die durch einen Unfall entstehen, werden von staatlicher Seite in der Regel nicht übernommen. Beispielsweise die Kosten für die Hilfe im Alltag, Fahrdienste oder einen persönlichen Reha-Trainer müssten Sie aus eigener Tasche bezahlen.
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ERGO Versicherung AG