Vermögensschaden-Haftpflicht - damit Sie sich auf Ihre Tätigkeit konzentrieren können
- Erfahrene Juristen prüfen, ob und in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht Ihrerseits überhaupt besteht
- Zahlt für Sie die zu leistende Entschädigung
- Bietet eine speziell auf Ihren Beruf zugeschnittene Absicherung
- Wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab
- Übernimmt sämtliche Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung
Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie sprechen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
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ERGO Versicherung AG
Damit Ihr Fehler nicht Ihr Schaden wird
So vielfältig wie Ihr Berufsfeld können auch versehentliche Fehler sein, und die Höhe der verursachten Schäden kann so stark variieren wie deren Ursachen. In vielen Berufszweigen entstehen dann vor allem Schäden am Vermögen eines Dritten. Die Vermögensschaden-Haftpflicht sichert aus diesem Grund keine Personen- oder Sachschäden ab, sondern speziell und ausschließlich Schadenersatzansprüche, die durch berufliches Versehen am Vermögen eines Mandanten oder Kunden entstanden sind.
Für eine größtmögliche Absicherung sind die Leistungen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung genau an die jeweiligen Risiken der verschiedenen Berufsgruppen angepasst.
Berufsgruppen und Tätigkeitsfelder
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zum Beipiel für folgende Berufsgruppen:
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Notare
- Versicherungsvermittler
- Inkassobüros
- Rentenberater
- Zwangsverwalter
- Wirtschaftsprüfer
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung benötigen vor allem Personen, die beruflich
- Auskunft erteilen oder Rat gewähren (z.B. Unternehmensberater, EDV-Dienstleister, Verbände)
- fremdes Vermögen verwalten (z.B. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Betreuer, Hausverwalter)
- beurkunden (z.B. Standesbeamte)
- Verträge vermitteln (z.B. Immobilienmakler, Reisebüros)
- Gutachten erstellen (z.B. Sachverständige, Energieberater)
Sind Sie Unternehmensleiter, Mitglied eines Organs eines Unternehmens? Wir bieten Ihnen Deckungsschutz für Organe juristischer Personen (Manager-Haftpflicht) und sichern somit das Top-Management von Wirtschaftsunternehmen gegen die Folgen zivilrechtlicher Verantwortlichkeit.
Sinnvoll kombinieren
In vielen Fällen ist eine Kombination mit einer Büro- und Umwelt-Haftpflichtversicherung möglich, falls Personen zu Schaden kommen oder Sachen zerstört oder beschädigt werden können. Zum Beispiel wenn:
- ein Mandant bei Eisglätte auf dem nicht gestreuten Gehweg vor der Kanzlei stürzt
- ein Brand in den angemieteten Büroräumen auf das Nachbargebäude übergreift
- der für angemietete Büroräume überlassene Zentralschlüssel verloren geht
- Schäden bei der Vermietung von Wohnungen, Ladenlokalen oder Büros auf dem Kanzleigrundstück entstehen
- Schäden durch Leitungswasser oder Abwasser entstehen
- Schäden bei geschäftsreisen entstehen - weltweit
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