Es besteht Versicherungsschutz über die Berufshaftpflichtversicherung des bei ERGO versicherten Arztes. Dies gilt auch für Ärzte, welche nur die gelegentliche ärztliche Tätigkeit versichert haben sowie für Ärzte im Ruhestand.
Hierbei gilt:
Bei hoheitlichen Tätigkeiten gelten die Grundsätze der Staatshaftung. Der Versicherungsschutz ist dann beschränkt auf einen Rückgriff bei grob fahrlässigem Handeln.