Erwerbsunfähigkeit
Es gibt keine gesetzliche Definition für Erwerbsunfähigkeit in privaten Versicherungsverträgen. Daher kann jeder Versicherer Erwerbsunfähigkeit nach seinen eigenen Kriterien definieren. Inhaltlich lehnen sich diese Definitionen häufig an der Formulierung der gesetzlichen Rente wegen voller Erwerbsminderung an.
Demnach sind Versicherte voll erwerbsgemindert, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen: Sie sind wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 3 Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ihre bisherige berufliche Tätigkeit, Kenntnisse, Erfahrungen, Fähigkeiten und Qualifikationen spielen dabei keine Rolle.
Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur noch mindestens 3, auf jeden Fall aber weniger als 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts in jeder dort denkbaren Tätigkeit erwerbstätig sein können. Auch dabei werden weder die bisherige berufliche Tätigkeit noch Kenntnisse, Erfahrungen, Fähigkeiten oder Qualifikationen der Betroffenen berücksichtigt.
Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
Umgangssprachlich wird Berufsunfähigkeit oft als Arbeitsunfähigkeit bezeichnet. Doch die beiden Begriffe bedeuten nicht dasselbe:
Arbeitsunfähig ist jemand, der aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung vorübergehend nicht mehr in der Lage ist, seiner bisherigen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Allerdings besteht die Aussicht, dass seine Arbeitskraft in absehbarer Zeit durch Behandlungen, Ruhigstellung oder Rehamaßnahmen vollständig wiederhergestellt werden kann. Und dass er dann seinen Beruf wieder ausüben kann.
Eine Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn jemand in seinem zuletzt ausgeübten Beruf wegen Unfall, Krankheit oder Invalidität voraussichtlich dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Beispielsweise ununterbrochen mehr als 6 Monate.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit sehr lange dauert, geht sie i. d. R. in Berufsunfähigkeit über.
Tipp: Im Premium-Tarif der Berufsunfähigkeitsversicherung von ERGO können Sie bereits eine Arbeitsunfähigkeit absichern.
Dienstunfähigkeit
Beamte und Soldaten gelten als berufsunfähig, wenn sie ihre Dienstpflicht nicht mehr erfüllen können. Für diese Berufsgruppe gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung. Eine solche Dienstunfähigkeitsversicherung bietet ERGO zurzeit nicht an.