Werden Sie pflegebedürftig nach ADL-Kriterien, zahlen wir einmalig 10 % der Todesfallleistung, max. 15.000 Euro. ADL-Kriterien sind wiederkehrende Tätigkeiten zur Erfüllung der physischen und psychischen menschlichen Grundbedürfnisse, zum Beispiel Essen und Trinken, Waschen usw.