Wir bieten Ihnen einen schnellen und qualifizierten Schadenservice.
Im Teilschadensfall ersetzen wir die Wiederherstellungskosten. Das sind neben den Lohnkosten auch die Kosten für Ersatzteile sowie weitere Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die beschädigte Sache instand zu setzen.
Bei einem Totalschaden ersetzen wir den Zeitwert der Anlage. Bei Photovoltaikanlagen wird bei Wiederaufbau der Anlage sogar der Neuwert ersetzt.
Darüber hinaus ersetzen wir aber auch die entgangenen Stromeinspeiseerlöse, die aufgrund des vorangegangenen Sachschadens oder Abhandenkommens nicht erwirtschaftet werden konnten.
Dabei sind die vereinbarten Entschädigungsgrenzen und die Selbstbeteiligung zu berücksichtigen.