Spezialdeckung erneuerbare Energien

  • Schutz der innovativen Technik
  • Erstattung nicht erwirtschafteter Stromeinspeiseerlöse
Der richtige Schutz für Ihre neue Energie
Ob Sonne, Wasser, Wind oder Biogas. Die neuen Technologien bieten viele Möglichkeiten. Doch sie bergen auch Gefahrenquellen: Die sensible Technik und widrige Einsatzbedingungen. Da kann mal etwas zu Schaden kommen. Und das kann teuer werden. Der weitreichende Schutz der Spezialversicherungen für erneuerbare Energien sichert neben der Beschädigung und Zerstörung der Anlage auch die Risiken der Betriebsunterbrechung ab.

Das versichert unsere Spezialversicherung für erneuerbare Energien

  • Versichert werden:

    • Photovoltaikanlagen
    • Biogasanlagen
    • Biomassekraftwerke
    • Windenergieanlagen
    • Wasserkraftanlagen
    • Geothermieanlagen
    • Brennstoffzellen
  • Versicherungsschutz besteht bei

    • unvorhergesehenen Sachschäden insbesondere durch:
      • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
      • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
      • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
      • Versagen von Mess-,Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
      • Brand, Blitzschlag oder Explosion
      • Schwelen, Glimmen oder Sengen
      • Wasser oder Feuchtigkeit
      • Sturm, Hagel, Frost, Eisgang, Überschwemmung
    • Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub.

  • Wir bieten Ihnen einen schnellen und qualifizierten Schadenservice.

    Im Teilschadensfall ersetzen wir die Wiederherstellungskosten. Das sind neben den Lohnkosten auch die Kosten für Ersatzteile sowie weitere Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die beschädigte Sache instand zu setzen.

    Bei einem Totalschaden ersetzen wir den Zeitwert der Anlage. Bei Photovoltaikanlagen wird bei Wiederaufbau der Anlage sogar der Neuwert ersetzt.
    Darüber hinaus ersetzen wir aber auch die entgangenen Stromeinspeiseerlöse, die aufgrund des vorangegangenen Sachschadens oder Abhandenkommens nicht erwirtschaftet werden konnten.

    Dabei sind die vereinbarten Entschädigungsgrenzen und die Selbstbeteiligung zu berücksichtigen.

  • Für Photovoltaikanlagen können Sie optional auch eine Minderertragsversicherung abschließen. Sie bietet Schutz, wenn der gemäß Ertragsgutachten prognostizierte Jahresenergieertrag, z.B. infolge geringerer Globalstrahlung oder mangelhafte Komponenten unterschritten wird.
    • Die Spezialversicherung für erneuerbare Energien hat viele leistungsstarke Extras, die keinen Aufpreis kosten. Dazu zählen :
    • Auch wenn Bestandteile der Anlage in die Werkstatt müssen, besteht Versicherungsschutz während der Dauer des Aufenthalts. Das schließt die Transporte ein.
    • Diverse schadensbedingte Kosten, z.B. Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, Rückbaukosten, Luftfrachtkosten

    Im Bedarfsfall bieten wir auch hier individuelle Lösungen.

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