Nach einem Unfall erwarten Sie und Ihre Mitarbeiter intensive Versorgung bei schweren Verletzungen und viel Unterstützung, um schnell wieder arbeiten zu können. Ausgerechnet in der Freizeit, in der gut 70 Prozent der Unfälle passieren, besteht kein gesetzlicher Unfallschutz. Hochwertige Reha-Maßnahmen wie zum Beispiel eine in einer berufsgenossenschaftlichen Klinik erhalten Betroffene nicht.
Versichern Sie unsere Unfall-Assistenzleistung RehaHilfe mit
Damit können Sie zum Beispiel ein professionelles Reha-Programm erhalten oder profitieren von der anerkannt hohen Fachkompetenz der Berufsgenossenschaften im Bereich der Unfallmedizin. Wir bieten den Versicherten je nach Schwere der Verletzung:
Fitnessmaßnahmen und Physiotherapie
Bei leichteren, unfallbedingten Verletzungen, zum Beispiel einem Beinbruch oder einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt von mindestens sieben Tagen übernehmen wir die Kosten für Fitness- und Reha-Maßnahmen bis zu 2.500 Euro. Hierzu zählen:
- ambulante Rehabilitationsmaßnahmen wie zum Beispiel Ergo- und Physiotherapie
- die Inanspruchnahme eines Reha- bzw. Personal-Trainers
- die Jahresmitgliedschaft in einem Fitnessclub
Erstklassige Rehabilitation
Bei schwerwiegenden Unfällen, die zu einer Invalidität von voraussichtlich 20 Prozent oder einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 14 Tagen führen, tragen wir die Kosten eines professionellen Reha-Managements bis zu 25.000 Euro. Leistungen sind zum Beispiel:
- persönlicher Reha-Manager
- medizinische Rehabilitation (ambulant oder stationär), beispielsweise in den berufsgenossenschaftlichen Kliniken im Klinikverbund KUV
- berufliche Wiedereingliederungs- und Umschulungsmaßnahmen
Umfangreiches Nachsorge-Programm
Bei besonders schweren und dauerhaften Beeinträchtigungen und einer unfallbedingten Invalidität von mindestens 40 Prozent bieten wir nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation Nachsorgemaßnahmen bis zu 25.000 Euro, zum Beispiel:
- Beratung und Kostenübernahme für Hilfsmittel, zum Beispiel Sport-Rollstühle und -Prothesen
- Alternativtherapien, zum Beispiel Schmerztherapie
Beratungsservice
Begleitend steht den Versicherten zu diesen Leistungen ein medizinisch geschulter Beratungsservice rund um die Uhr gebührenfrei zur Verfügung. Bei Bedarf berät er zum Beispiel zu Diagnostik und Therapieverfahren inklusive ärztlicher Zweitmeinung.
Die Unfall-Assistenzleistungen werden durch von uns beauftragte Dienstleister in Deutschland erbracht.
Voraussetzungen für den Einschluss der RehaHilfe
- Vollversicherung (berufliche und außerberufliche Unfälle)
- Versicherung mit Namensnennung
Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie und Ihre Mitarbeiter sprechen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
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ERGO Versicherung AG
Wann der ERGO Unfallschutz für Firmen leisten soll, können Sie flexibel gestalten:
Grundschutz: finanzielle Unterstützung
Der Grundschutz dient der finanziellen Absicherung, wenn Sie oder ein Mitarbeiter nach einem Unfall dauerhaft ganz oder teilweise in Ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind. Der Grundschutz besteht aus einer Kapital- oder Rentenleistung bei Invalidität.
Kapitalleistung bei Invalidität
- wird ab jedem messbaren Invaliditätsgrad als einmalige Kapitalzahlung erbracht
- basiert auf der vereinbarten Versicherungssumme
- richtet sich nach dem Grad der Invalidität
Mehrleistungs- und Progressionsmodelle
Bei höheren Invaliditätsgraden steigt der finanzielle Bedarf oft überproportional. Deshalb haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich unser Mehrleistungs- oder unsere Progressionsmodelle zu vereinbaren. Je nach Modell kann die Leistung bis zum Sechsfachen der vereinbarten Versicherungssumme ansteigen.
Rentenleistung bei Invalidität
- bietet / gewährt eine monatliche Zahlung – ein Leben lang
- basiert auf der vereinbarten Versicherungssumme
- richtet sich nach dem Grad der Invalidität
Sie können zwischen drei Rentenmodellen wählen:
- ab 35 Prozent Invalidität Zahlung der halben vereinbarten Rentenleistung; ab 50 Prozent Invalidität Zahlung der vollen Rentenleistung, ab 90 Prozent Invalidität Verdoppelung dieser Leistung
- ab 50 Prozent Invalidität Zahlung der vollen vereinbarten Rentenleistung, ab 90 Prozent Invalidität Verdoppelung dieser Leistung
- ab 50 Prozent Invalidität Zahlung der vollen vereinbarten Rentenleistung
Immer im vereinbarten Umfang mitversichert sind:
- Kosten für kosmetische Operationen
- Rettungs- und Bergungskosten
- Unfälle durch Herzinfarkt, Schlaganfall, Medikamente
- Zeckenstich
- Unfälle durch Tollwut, Wundstarrkrampf
Zusätzlich versicherbar
- Krankenhaus-Tagegeld
Bei unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthalten:
vom Unfalltag an für die maximale Dauer von fünf Jahren. Verdoppelung ab dem vierten Tag, bei Unfällen im Ausland ab dem ersten Tag.
Bei ambulanten chirurgischen Operationen:
Zahlung von fünf Tagessätzen des vereinbarten Krankenhaus-Tagegeldes.
- Tagegeld
Führt ein Unfall zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit, kann das zum Beispiel einen Verdienstausfall zur Folge haben. Dafür können Sie ein Tagegeld vereinbaren, das - abgestuft nach dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit - für maximal ein Jahr gezahlt wird.
- Todesfallleistung
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, wird die vereinbarte Versicherungssumme fällig und an die Erben bzw. den Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Namensnennung
Die Gruppenunfallversicherung können Sie mit oder ohne Namensnennung abschließen. Wählen Sie die Versicherung ohne Namensnennung, müssen alle Personen einer bestimmten Gruppe angehören, zum Beispiel alle Fernkraftfahrer oder alle kaufmännischen Angestellten Ihrer Firma. Alle Versicherten derselben Gruppe erhalten dieselbe Versicherungsnummer.
Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie und ihre Mitarbeiter sprechen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
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ERGO Versicherung AG
Weltweiter Versicherungsschutz
Der ERGO Unfallschutz gilt weltweit, rund um die Uhr im beruflichen und außerberuflichen Bereich.
Was gilt als Unfall?
Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.
Auch das zählt bei uns als Unfall:
- durch Zeckenstich übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) oder Borreliose
- Unfälle durch Bewusstseinsstörungen zum Beispiel infolge von Herzinfarkt oder Schlaganfall oder infolge der Einnahme ärztlich verordneter Medikamente
- tauchtypische Gesundheitsschädigungen, zum Beispiel Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen
- Unfälle bei der Bemühung zur Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen
- Unfälle bei der rechtmäßigen Verteidigung gegen Angriffe Dritter
- unfreiwilliges Erfrieren, Ersticken, Ertrinken
- Gesundheitsschäden durch plötzlich einwirkende Gase, Dämpfe oder andere flüchtige Stoffe
- Bauch- und Unterleibsbrüche durch ein Unfallereignis
- Impfschäden
- Vergiftungen (ausgenommen Nahrungs- und Genussmittelvergiftungen)
Versichert sind zum Beispiel nicht:
- Kosten für Krankheitsfolgen. Akutbehandlungskosten übernimmt grundsätzlich Ihre Krankenversicherung. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Ärzte, Krankenhäuser und Arzneimittel
- Unfälle infolge Drogenkonsums
- Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs
Wichtig zu wissen
Wir leisten für Beeinträchtigungen, die auf einen Unfall zurückzuführen sind. Wirken Krankheiten oder Gebrechen bei der durch einen Unfall verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mit, kürzen wir die Leistung. Aber nur, wenn die Mitwirkung dieser Krankheiten oder Gebrechen mindestens 50 Prozent beträgt.
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ERGO Versicherung AG
Der ERGO Unfallschutz kann Versorgungslücken schließen, die durch die Träger der Sozialversicherung gar nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sind.
Gesetzliche Unfallversicherung
- Rund 70 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit, zum Beispiel im Straßenverkehr, zu Hause, beim Sport oder im Urlaub. Aber genau dann haben Sie und Ihre Mitarbeiter keinen gesetzlichen Unfallschutz. Denn dieser leistet nur bei Arbeits- und Wegeunfällen.
- Finanzielle Unterstützung in Form einer Verletztenrente steht dem Betroffenen bei Berufsunfällen erst ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit zu.
- Selbst bei vollständiger Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit ist die maximale Leistung auf zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes beschränkt. Damit ist die Grundversorgung gesichert. In der Regel können damit aber keine größeren Ausgaben getätigt werden, wie zum Beispiel notwendige Umbauten des Hauses oder Kfz.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung – sowie die private Krankenversicherung erbringen je nach vereinbartem Tarif die medizinische Erst- und Grundversorgung und tragen die Kosten der Heilbehandlung.
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