Ist einmal Zahnersatz nötig, erhalten Sie dafür mit der Rundumzusatzversicherung bis zu 85% der Kosten erstattet. Um Ihre Zähne bestmöglich erhalten zu können, nutzen Sie 100% Kostenübernahme für Zahnbehandlungen und professionelle Zahnreinigung. Welcher Zahnarzt Sie behandelt, können Sie unabhängig vom Vorhandensein einer GKV-Kassenzulassung, selbst bestimmen. Die Leistungen der GKV sind bei der Erstattung zu berücksichtigen.