Ja, seit der weltweiten Reisewarnung vom 17. März 2020 ist das so. Seitdem gilt der Versicherungsschutz auch bei Reisewarnungen, die zum Zeitpunkt der Einreise wegen Covid-19 bestehen. Übrigens auch rückwirkend.
Laut Allgemeinen Versicherungsbedingungen besteht zwar bei Reisewarnungen kein Versicherungsschutz. Doch das Auswärtige Amt spricht wegen des Coronavirus immer mehr Reisewarnungen aus – auch kurzfristig. In dieser unübersichtlichen Situation möchte Ihnen die ERGO Reiseversicherung AG größtmögliche Sicherheit bieten. Besonders, wenn Sie schon im Ausland sind.
Achtung: Bei Reisewarnungen, die aus anderen Gründen als Covid-19 ausgesprochen wurden, haben Sie nach wie vor keinen Versicherungsschutz in der Reisekrankenversicherung.