Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Vorgaben der Verhaltenskodizes und der internen Richtlinien werden bei ERGO nicht toleriert, sondern angemessen aufgeklärt und geahndet. Jeder Vorfall wird individuell bewertet und je nach dem Ausmaß des Regelverstoßes sanktioniert. Gleichzeitig wird geprüft, ob Richtlinien oder Prozesse im Unternehmen verändert werden müssen.
Mit schwerwiegenden Verstößen befasst sich das Reputation and Integrity Committee (RIC) der ERGO Group AG. Das Gremium kann unter anderem Empfehlungen mit Blick auf eine angemessene Sanktion des Verstoßes aussprechen. Wird dieser Empfehlung nicht gefolgt, kann das Gremium den Fall in den ERGO Vorstand einbringen.
Die Identifikation von Verstößen erfolgt über vielfältige Wege. Neben einer regelmäßigen Abfrage im Innen- und Außendienst in Deutschland können sich Mitarbeiter, die einen Verstoß gegen geltende Gesetze oder andere gravierende Regelverstöße melden wollen, vertraulich an den Bereich Compliance wenden. Das gilt für die Mitarbeiter aller Gesellschaften im In- und Ausland.
Darüber hinaus berichten die dezentralen Compliance Officer der Gesellschaften, für die ERGO Compliance nicht direkt zuständig ist, jedes Quartal über relevante Ereignisse. Dazu zählen wesentliche Compliance- und Betrugsfälle, aufsichtsrechtliche Themen und wesentliche Verstöße gegen einschlägige Regularien. Die Meldungen werden von ERGO Compliance ausgewertet und von den jeweils zuständigen Bereichen weiter verfolgt.
Mitarbeiter, die sich nicht direkt an ERGO Compliance wenden möchten, können sich darüber hinaus bei einem unabhängigen externen Ombudsmann melden. Er unterliegt ebenfalls einer strengen Verschwiegenheitspflicht.